Der Goldstandard für den Nachweis einer frischen SARS-CoV-2-Infektion ist der Direktnachweis der Virus-RNA mittels RT-PCR aus Nasopharynx- und/ oder Rachenabstrichen.
Mit dieser Technik (Polymerase-Ketten-Reaktion) erfolgt der direkte Nachweis des Erregers – und damit der Nachweis einer akuten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus.
Diese Technik ermöglicht es, Personen bereits nach wenigen Tagen ihrer Infektion zu identifizieren – häufig bereits vor dem Einsetzen der typischen Krankheitssymptome. Mögliche Infektionsketten können somit frühzeitig unterbrochen werden.
Alle wichtigen Informationen
- symptomatisch:
Bitte suchen Sie einen Arzt auf oder kontaktieren Sie die 116117. Dort erhalten Sie Informationen, wie Sie sich verhalten sollen.
- Bei Wunschtestungen:
Bei Wunschtestungen wird Ihnen die Untersuchung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Es ist keine zusätzliche Anmeldung über den Hausarzt nötig. Sollte die Wunschtestung für eine Reise sein, so benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass oder Ausweis.
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