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Vorgehen COVID-19-Verdacht - Testkriterien
IMD Greifswald bietet neben RT-PCR-Test auch Antikörpernachweis auf SARS-CoV-2 an
1. Vorgehen COVID-19-Verdacht - Testkriterien
Wir bitten Sie, die aktualisierten Hinweise in Bezug auf die Abstrichnahme des neuartigen Corona-Virus (COVID-19 / SARS-CoV-2) zu beachten – das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Flussschema aktualisiert (Stand: 11. Mai 2020)
Diagnostik bei Verdachtsfällen gemäß RKI veranlassen:
Akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere und /oder Verlust von Geruchs-/ Geschmacksinn bei ALLEN Patienten
Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn UND jegliche mit COVID-19 vereinbaren Symptomen
Klinischen oder radiologischen Hinweisen auf eine Pneumonie UND Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in Pflegeeinrichtung/Krankenhaus
Diagnostik gemäß BMG SARS-CoV-2-TestV vom 31.07.2020 und 5. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Quarantäneverordnung vom 28.07.2020 auch bei Asymptomatik:
Bei Reiserückkehr aus dem Ausland innerhalb von 72 Stunden nach Einreise
Bei Reiserückkehr aus einem Risikogebiet gemäß RKI- Ausweisung unverzüglich und nach 5-7 Tagen bei negativem Erstnachweis zur Verkürzung der Quarantäne
Vor:
Aufnahme in Rehabilitationseinrichtungen,
ambulanten oder stationären Operationen,
Aufnahme in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (auch Kurzzeitpflege),
Dialysen
Neueinstellungen in ambulanten Pflegediensten, Intensivpflege, Wohngruppen, ambulanten Diensten und Rehabilitationseinrichtungen
dem Ausland innerhalb von 72 Stunden nach Einreise
pädagogisches Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen bei Vorliegen der Bestätigung durch den Arbeitgeber
Abstrichnahme in der Praxis bitte beachten:
Unbedingt o.g. Einordnung in Verdachtsfälle (1-3) vornehmen und auf dem Laborschein vermerken
Telefonnummer des Patienten angeben
Arztmeldepflicht: Bitte beachten Sie die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes - und melden Sie nach den Richtlinien gemäß des Paragraphen 6 an das zuständige Gesundheitsamt.
Die Befundübermittlung an den Patienten erfolgt durch Ihre Praxis. Durch das Labor werden keine Befunde an den Patienten übermittelt.
2. IMD Greifswald bietet neben RT-PCR-Test auch Antikörpernachweis auf SARS-CoV-2 an
Indikation/ Aussagekraft
SARS-CoV-2-RNA (PCR):Direkter Erregernachweis, hinweisend auf eine akute Virusinfektion (symptomatisch, asymptomatisch)
Antikörper-Test: Nachweis einer immunologischen Auseinandersetzung (Kontakt) mit dem Virus; auch bei Verdacht auf stattgehabte Infektion mit zeitlichem Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik (ohne erfolgten Direktnachweis in der akuten Phase)
Was wird getestet?
SARS-CoV-2-RNA (PCR): RNA-Direktnachweis: gleichzeitige Detektion und Erkennung von 3 Zielgenen, die für SARS-CoV-2 spezifisch sind (E-Gen, RdRP-Gen, N-Gen)
Antikörper-Test: Indirekter Virusnachweis mittels IgG-Bestimmung (gerichtet gegen S1- und S2-Domänen des SARS-CoV-Spike-Proteins).
Virusspezifische Antikörper sind bei ca. 95 % d. F. ab der zweiten Woche nach Infektionszeitpunkt nachweisbar.
Zum Nachweis einer Serokonversion in der akuten Phase der Infektion bitte Serumpaar mit 7 bis14-tägigem Abstand einsenden. Die zweite Probe sollte nicht vor der dritten Woche nach Symptomeintritt entnommen werden.
SARS-CoV-2-RNA (PCR): „Coronavirus- PCR“ oder “SARS-CoV-2-RNA”
Antikörper-Test: „Coronavirus-IgG
Abrechnung
SARS-CoV-2-RNA (PCR): GKV: EBM-Ziffer 32816; extrabudgetär: 39,40 Euro
IGeL-Leistung: GOÄ-Ziffern (4780, 4782, 4783, 4785): 128,23 Euro
Privatpatient: GOÄ-Ziffern (4780, 4782, 4783, 4785): 147,46 Euro
(IGeL zzgl. Versandkostenpauschale 2,60 Euro pro Auftrag, PKV 4,70 Euro pro Auftrag)
Antikörper-Test: GKV (nur bei Verdacht auf Infektion): EBM-Ziffer 32641: 11,10 Euro - Ausnahmeziffer 88240 eintragen (extrabudgetäre Leistung) im AIS und auf dem Überweisungsschein
IGeL-Leistung (z. B. zur Prüfung der Immunität): IgG-AK – GOÄ-Ziffer (4400): 17,49 Euro
Privatpatient: IgG-Ak – GOÄ-Ziffer (4400): 20,11 Euro
(IGeL zzgl. Versandkostenpauschale 2,60 Euro pro Auftrag, PKV 4,70 Euro pro Auftrag)