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Check-up-Untersuchung ab April 2019

Ab 1. April 2019 gelten neue Regelungen: EBM-Gesundheitsuntersuchungen Labor


Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, liebe PraxismitarbeiterInnen,

mit Wirkung vom 1. April 2019 gelten neue Regelungen für die Gesundheitsuntersuchung (Check-up):

  • Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.
  • Versicherte ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben alle drei statt wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.

Zum Check-up gehören jetzt die folgenden Laborleistungen:

Urinstatus

  • Eiweiß
  • Glukose
  • Erythrozyten
  • Leukozyten
  • Nitrit
  • ph-Wert
  • spezifisches Gewicht
  • Ketonkörper

Lipidstatus

  • Gesamtcholesterin
  • LDL- und HDL-Cholesterin
  • Triglyceride

Glukose

  • im NaF-Plasma

Wir haben den Kombibeleg (Muster 10) im Anforderungskomplex Checkup entsprechend angepasst. Hinter den Parametern Cholesterin bzw. Chol + Gluk. haben wir die neu hinzugekommenen Parameter LDL, HDL und Triglyceride verknüpft.

Für die Check-up-Untersuchung benutzen Sie bitte einen separaten Anforderungsschein sowie zusätzliches Untersuchungsmaterial.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Team des IMD Labor Greifswald

Telefonzentrale des IMD Labor Greifswald: +49 3834 8193 0


Kombibeleg (Muster 10)

Hier gibt es die Labor-Information als pdf-Datei.



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