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Neue Lab-Info: SARS-CoV-2-Mutationsnachweis (VOC: Variant of Concern) - auf Anforderung

Neue Lab-Info: SARS-CoV-2-Mutationsnachweis (VOC: Variant of Concern) - auf Anforderung

Die Genotypisierung zeigt, dass die britische Variante ca. 80% aller Infektionen ausmacht. Der bisher praktizierte automatische VOC-Nachweis kann nicht mehr erfolgen. Ein Nachtestung ist auf Wunsch weiterhin möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Labor hat in den letzten Monaten auf Anweisung der Gesundheitsämter bei allen positiven Corona-PCR-Befunden den Mutationsnachweis (VOC) durchgeführt. Die Ergebnisse haben wir Ihnen auf den Befunden mitgeteilt. An dieser epidemiologisch bedeutsamen Untersuchung haben sich auch die anderen Labore Mecklenburg-Vorpommerns beteiligt.

Mittlerweile steht fest, dass sich die britische Variante sehr rasch auch in unserem Bundesland verbreiten konnte. Sie macht aktuell ca. 80 % aller Corona-Infektion in MV aus.

Bitte beachten Sie, dass der bisher praktizierte automatische VOC-Nachweis daher ab sofort nicht mehr erfolgen kann. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die variantenspezifische PCR-Nachtestung bei positiven SARS-CoV-2 Proben bei uns im Labor beauftragen.  
 
Dafür benötigen wir folgende Angaben zum Auftrag:
  • Auftragstext: „Coronavirus-Direktnachweis", ggf. „Mutationsanalyse SARS-CoV-2“
  • Angaben zur Indikationsstellung: z. B. V. a. Reinfektion oder unklare Ausbruchssituation
Unser IMD Labor Greifswald kann aktuell zwischen folgenden SARS-CoV-2 Virusvarianten (VOC) differenzieren:
  • Britische SARS-CoV-2-Variante B.1.1.7 (N501Y, del69/70)
  • Südafrikanische SARS-CoV-2-Variante B.1.351 (N501Y, E484K)
  • Brasilianische SARS-CoV-2-Variante B.1.1.28 (N501Y, V1176F)
Zudem ist es uns möglich, auch die Dänische SARS-CoV-2-Variante B1.1.298 (Y453F, del69/70)
zu bestimmen.
Da das Geschehen dynamisch ist, werden wir die Entwicklungen bei den Virus-Mutationen weiterhin verfolgen und ggf. unser Spektrum um neue Mutationsnachweise erweitern.
 
Unabhängig davon beteiligt sich unser Labor an einer Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI), um die weitere Ausbreitung von „besorgniserregenden SARS-CoV-2-Mutationen“ deutschlandweit monitoren und beurteilen zu können. Die aktuellen Ergebnisse können Sie hier nachlesen.

METHODE
     RT-PCR (SARS-CoV-2 Variants Assay, seegene) und
     Schmelzkurvenanalyse (Vir SNiP Assay, Tib Molbiol)
 
UNTERSUCHUNGSMATERIAL
     Abstriche aus dem tiefen Rachen und/oder der Nase

LAGERUNG UND TRANSPORT DER PROBE

     Zwischenlagerung (max. 24 h) bei 2 bis 8 °C (Kühlschrank)
     Abstrich in eine IMD-Labor-Tüte legen
     Bitte NICHT den Anforderungsschein in die Probentüte packen. 
 
ABRECHNUNGSHINWEIS FÜR ARZTPRAXEN
     Alle im Rahmen mit Corona stehenden Untersuchungen eines Patienten werden extrabudgetär vergütet.
     Beachten Sie bei Ihrer KV-Abrechnung die 88240 (Behandlung des Patienten).

UNTERSUCHUNGSFREQUENZ
     VOC-Nachweis: 1x/Woche
     Die vorgeschaltete SARS-CoV-2-PCR erfolgt täglich und in der Regel innerhalb von 24 h nach Probeneingang.

MELDEPFLICHT
     Es besteht Labormeldepflicht (§ 7 IfSG):
     namentliche Meldung bei Nachweis einer o.g. Virusvariante


Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Vielen Dank.


Dr. med. Veronika Balau
Ärztliche Abteilungsleitung Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

Dr. rer. nat. Anja Kruggel
Abteilungsleitung medizinische Molekularbiologie

Kristian Meinck
Ärztlicher Leiter



























































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