Neue Lab-Info: SARS-CoV-2-Mutationsnachweis (VOC: Variant of Concern) - auf Anforderung

Die Genotypisierung zeigt, dass die britische Variante ca. 80% aller Infektionen ausmacht. Der bisher praktizierte automatische VOC-Nachweis kann nicht mehr erfolgen. Ein Nachtestung ist auf Wunsch weiterhin möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Dafür benötigen wir folgende Angaben zum Auftrag:
zu bestimmen. Da das Geschehen dynamisch ist, werden wir die Entwicklungen bei den Virus-Mutationen weiterhin verfolgen und ggf. unser Spektrum um neue Mutationsnachweise erweitern. Unabhängig davon beteiligt sich unser Labor an einer Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI), um die weitere Ausbreitung von „besorgniserregenden SARS-CoV-2-Mutationen“ deutschlandweit monitoren und beurteilen zu können. Die aktuellen Ergebnisse können Sie hier nachlesen. RT-PCR (SARS-CoV-2 Variants Assay, seegene) und
Schmelzkurvenanalyse (Vir SNiP Assay, Tib Molbiol)
UNTERSUCHUNGSMATERIAL Abstriche aus dem tiefen Rachen und/oder der Nase LAGERUNG UND TRANSPORT DER PROBE Zwischenlagerung (max. 24 h) bei 2 bis 8 °C (Kühlschrank) Abstrich in eine IMD-Labor-Tüte legen Bitte NICHT den Anforderungsschein in die Probentüte packen. ABRECHNUNGSHINWEIS FÜR ARZTPRAXEN Alle im Rahmen mit Corona stehenden Untersuchungen eines Patienten werden extrabudgetär vergütet. Beachten Sie bei Ihrer KV-Abrechnung die 88240 (Behandlung des Patienten). VOC-Nachweis: 1x/Woche Die vorgeschaltete SARS-CoV-2-PCR erfolgt täglich und in der Regel innerhalb von 24 h nach Probeneingang. Es besteht Labormeldepflicht (§ 7 IfSG): namentliche Meldung bei Nachweis einer o.g. Virusvariante Ärztliche Abteilungsleitung Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Abteilungsleitung medizinische Molekularbiologie Ärztlicher Leiter |
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