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IMD Labor Greifswald führt Coronavirus-Test ein - Hinweise für Ärzte und Patienten

IMD Labor Greifswald führt Coronavirus-Test ein - Hinweise für Ärzte und Patienten

IMD Labor Greifswald implementiert PCR-Diagnostik für neuartiges Coronavirus, um schnelle Befundlaufzeiten zu gewährleisten.

Neuartiges Coronavirus (Krankheit: COVID-19 / Virus: SARS-CoV-2)


Unser IMD Labor Greifswald hat die SARS-CoV-2-PCR erfolgreich validiert und implementiert, sodass wir das neuartige Coronavirus (Krankheit: COVID-19 / Virus: SARS-CoV-2) nachweisen können. Für die differentialdiagnostische Abklärung sollte die Untersuchung auf Influenza immer parallel erfolgen.


Hinweise für Praxen


Direkter Erregernachweis

  • Nukleinsäure-Nachweis mittels RT-PCR
  • Der Test wurde im Eilverfahren CE-IVD zertifiziert.


Untersuchungsmaterial

  • Nur EINEN trockenen Rachenabstrich ohne Transportmedium für Corona und Influenza-Diagnostik (roter oder orangefarbener Deckel - siehe Foto) verwenden. Hintergrund: sparsamer Umgang mit Abstrichsystemen (da Lieferengpässe absehbar)



Beauftragung

  • wie gewohnt eine Laborüberweisung (Muster 10)
  • Überweisungsschein mit Auftrag „Coronavirus-19-PCR“ UND „Influenza-PCR“
  • Wir bitten auf dem Schein um folgende Informationen: Symptome, Symptombeginn, Risikogebiet
  • Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sind mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen. Dies ist wichtig für die Erstattung der Behandlungskosten. Beachten Sie auch die Ausnahme-Kennziffer 32006 (V.a. meldepflichtige Erkrankung)
  • Order-Entry-Praxen benutzen bitte das Kürzel COV19-A


Lagerung und Transport der Probe

  • Zwischenlagerung bei 2 bis 8 °C (Kühlschrank)
  • Rachenabstrich in eine IMD-Labor-Tüte legen. Bitte NICHT den Anforderungsschein in die Probentüte packen. 
  • Unsere Kurierfahrer holen die Probe bei Ihnen ab.


Befundübermittlung

  • Grundsätzlich: spätestens am Folgetag der Probeneinsendung
  • positive Befunde vorab telefonisch
  • negative Befunde vorab per Fax


Meldepflicht

  • Arztmeldepflicht: Wenn der Patient die Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) erfüllt (begründeter Verdachtsfall), hat eine sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Behörde koordiniert mit Ihnen das weitere Vorgehen
    Coronavirus-Falldefinition im Internet: www.rki.de/ncov
  • Labormeldepflicht (§ 7 IfSG): namentliche Meldung bei direktem oder indirektem Nachweis, soweit er auf eine akute SARS-CoV-2-Infektion hinweist


Wir danken für Ihre Unterstützung.


Hier gibt es unsere Coronavirus-Hinweise für Praxen als pdf-Dokument zu lesen.


Hinweise für Kliniken


Direkter Erregernachweis

  • Nukleinsäure-Nachweis mittels RT-PCR
  • Der Test wurde im Eilverfahren CE-IVD zertifiziert.


Untersuchungsmaterial

  • Nur  EINEN trockenen Rachenabstrich ohne Transportmedium für Corona und  Influenza-Diagnostik (roter oder orangefarbener Deckel - siehe Foto) verwenden. Hintergrund: sparsamer Umgang mit Abstrichsystemen (da  Lieferengpässe absehbar)



Beauftragung

  • Bitte beauftragen Sie die Differentialdiagnostik (Corona und Influenza) analog der üblichen mikrobiologischen Untersuchungen in ihrem Haus.


Lagerung und Transport der Probe

  • Zwischenlagerung bei 2 bis 8 °C (Kühlschrank)
  • Rachenabstrich  in eine IMD-Labor-Tüte legen. Bitte NICHT den Anforderungsschein in die  Probentüte packen.
  • Die Proben geben Sie bitte wie gehabt im Klinik-Labor ab.


Befundübermittlung

  • Grundsätzlich: spätestens am Folgetag der Probeneinsendung
  • positive Befunde vorab telefonisch
  • negative Befunde vorab per Fax


Meldepflicht

  • Arztmeldepflicht: Wenn der Patient die Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) erfüllt (begründeter Verdachtsfall),  hat eine sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu  erfolgen. Die Behörde koordiniert mit Ihnen das weitere Vorgehen
    Coronavirus-Falldefinition im Internet: www.rki.de/ncov
  • Labormeldepflicht (§ 7 IfSG): namentliche Meldung bei direktem oder indirektem Nachweis, soweit er auf eine akute SARS-CoV-2-Infektion hinweist


Wir danken für Ihre Unterstützung.


Hier gibt es unsere Coronavirus-Hinweise für Krankenhäuser als pdf-Dokument zu lesen.


Hinweise für Rehabilitationseinrichtungen


Direkter Erregernachweis

  • Nukleinsäure-Nachweis mittels RT-PCR
  • Der Test wurde im Eilverfahren CE-IVD zertifiziert.


Untersuchungsmaterial

  • Nur EINEN trockenen Rachenabstrich ohne Transportmedium für Corona und   Influenza-Diagnostik (roter oder orangefarbener Deckel - siehe Foto) verwenden. Hintergrund: sparsamer Umgang mit Abstrichsystemen (da   Lieferengpässe absehbar)



Beauftragung

  • Bitte  beauftragen Sie die Differentialdiagnostik (Corona und Influenza)  analog der üblichen mikrobiologischen Untersuchungen in ihrem Haus.


Lagerung und Transport der Probe

  • Zwischenlagerung bei 2 bis 8 °C (Kühlschrank)
  • Rachenabstrich  in eine IMD-Labor-Tüte legen. Bitte NICHT den Anforderungsschein in die  Probentüte packen.
  • Unsere Kurierfahrer holen die Probe bei Ihnen ab.


Befundübermittlung

  • Grundsätzlich: spätestens am Folgetag der Probeneinsendung
  • positive Befunde vorab telefonisch
  • negative Befunde vorab per Fax


Meldepflicht

  • Arztmeldepflicht: Wenn der Patient die Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) erfüllt (begründeter Verdachtsfall), hat eine sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Behörde koordiniert mit Ihnen das weitere Vorgehen
    Coronavirus-Falldefinition im Internet: www.rki.de/ncov
  • Labormeldepflicht (§ 7 IfSG): namentliche Meldung bei direktem oder indirektem Nachweis, soweit er auf eine akute SARS-CoV-2-Infektion hinweist


Wir danken für Ihre Unterstützung.


Hier gibt es unsere Coronavirus-Hinweise für Rehabilitationseinrichtungen als pdf-Dokument zu lesen.


Hinweise für Patienten


Wenn Sie befürchten, sich mit dem Coronavirus infiziert zu  haben (Aufenthalt in einem Risikogebiet / Kontakt mit einer an  Coronavirus erkrankten Person und grippeartige Beschwerden), dann  beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 

  • Suchen Sie NICHT die Arztpraxis auf.

  • Bleiben Sie zu Hause, rufen Sie Ihren Arzt an und schildern Sie Ihre Symptome.
  • Der Arzt bespricht am Telefon mit Ihnen das weitere Vorgehen.


Hygiene-Hinweise für Patienten


Grundsätzlich:Die Hauptübertragung des Coronavirus läuft über Tröpfchen -  beim Husten und Niesen sowie beim Händeschütteln mit einem Erkrankten.

  • Mehrmals täglich die Hände gründlich mit Seife waschen - vor allem, wenn Sie nach Hause kommen.
  • Tauschen Sie möglichst oft Ihre Handtücher.
  • Gesunde sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Erkrankte.
  • Wenn Sie krank sind, schlafen Sie in einem separaten Raum.
  • Husten- und Nies-Etikette: Mund und Nase sollten während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern abgedeckt sein. Wenn keine Taschentücher vorhanden sind, husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge. Danach Hände gründlich waschen.


Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen alles Gute.


Hier gibt es unsere Coronavirus-Hinweise für Patienten als pdf-Dokument zu lesen.



Weiterführende Informationen


Der Link zur Internetseite des Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGUS): https://www.lagus.mv-regierung.de/

LAGUS-Telefonzentrale: 0381 331 59 000

Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zum neuartigen Coronavirus: www.rki.de/ncov

Internetseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO): https://www.who.int/

Youtube-Kanal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Coronavirus: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy&app=desktop

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