Für Patienten: Screening-Untersuchung bei ambulanten Patienten auf multiresistente Erreger

Im Zusammenhang mit dem Nachweis von 4MRGN-Klebsiellen in einigen regionalen Krankenhäusern möchten wir gern die häufigsten Fragen beantworten.
Hintergrund: In den vergangenen Woche gab es mehrere Informationsschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zu einer Häufung mit einer multiresistenten Klebsiella pneumoniae (4MRGN) mit Carbapenemase-Bildung. Abhängig vom Kolonisations- sowie Infektionsort sind Hygienemaßnahmen erforderlich, um den Erreger nicht weiterzuverbreiten. Bakterizide Hände- und Flächendesinfektionsmittel sind wirksam. Besucht der Patient eine Gemeinschaftseinrichtung oder Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind gemeinsam mit dem zuständigen Gesundheitsamt individuelle Maßnahmen festzulegen.
FRAGE 1: Sollen ambulante Patienten ohne Infektionszeichen auf 4MRGN-Klebsiellen untersucht werden, wenn sie in den letzten Monaten in einem der betroffenen Krankenhäuser (Unimedizin Greifswald, Krankenhaus Wolgast und BDH-Klinik Greifswald) gelegen haben?
ANTWORT: Nein, das ist nicht nötig.
FRAGE 2: Sollen Angehörige von betroffenen Patienten auf 4MRGN-Klebsiellen untersucht werden?
ANTWORT: Nein, das ist nicht nötig.
FRAGE 3: Wenn Patienten trotzdem eine Untersuchung auf 4MRGN-Klebsiellen wünschen, ist das dann eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen?
ANTWORT: Nein, das muss dem Patienten vom Labor privatärztlich in Rechnung gestellt werden.
Unsere Bitte an die behandelnden Ärzte: Bitte klären Sie den Patienten auf, dass die Untersuchung KEINE Kassenleistung ist. Lassen Sie ihn auf dem Anforderungsschein die Einverständnis zur Kostenübernahme unterschreiben. Wenn Sie Fragen bezüglich der Preise für die Untersuchung haben, rufen Sie uns bitte an. Telefonnummer: 03834 8193 0