Für Patienten: Gynäkologen: Überarbeitung der bestehenden Leitlinie zur Präeklampsie-Untersuchung

Dabei ist grundsätzlich zu beachten, in welcher Schwangerschaftswoche (SSW) die Präeklampsie-Untersuchung erfolgt.
Ab der 24. SSW übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Untersuchung, wenn bestimmte Faktoren erfüllt sind (siehe Kapitel „Kassenärztliche Leistung: Messung sFlt-1 und PlGF ab der 24. SSW“).
Neue Leitlinie
Nach Überarbeitung der bestehenden Leitlinie zur Diagnostik und Therapie hypertensiver Schwangerschaftserkrankungen wird nun auch der sFlt-1/PlGF-Quotient als zuverlässiger Biomarker aus dem Serum der Mutter berücksichtigt. Bei dem plazentaren Wachstumsfaktor (PlGF) und der löslichen fms-ähnlichen Tyrosinkinase-1 (sFlt-1) handelt es sich um angiogene Faktoren.
Präeklampsie-Allgemein
Bei der Präeklampsie handelt es sich um eine ernstzunehmende Komplikation in der Schwangerschaft, die bislang hauptsächlich durch die klinischen Anzeichen einer Hypertonie sowie einer Proteinurie ab der 20. SSW diagnostiziert wurde. Die Präeklampsie ist eine Hauptursache für Frühgeburten und mit erhöhter maternaler und fetaler Morbidität und Mortalität verbunden.
Sie tritt bei drei bis fünf Prozent aller Schwangerschaften auf. Ursache für das Auftreten einer Präeklampsie ist noch nicht eindeutig geklärt. Vermutet wird eine Funktionsstörung des Endothels als Folge einer Freisetzung von Angiogenese-Faktoren in der Plazenta.
IGeL-Leistung: Screening im 1. Trimenon
Im Rahmen des Ersttrimester-Screenings kann das Risiko für eine später in der Schwangerschaft auftretende Präeklampsie (ab SSW 20) berechnet werden. Diese Untersuchung ist im Zeitraum SSW 11+0 bis 13+6 möglich. Die Parameter PAPP-A (Pregnancy-associated plasma protein A) und freies ß-HCG werden zur Einschätzung eines Trisomie-Risikos gemessen. In Kombination mit PlGF (Placental growth factor) und unter Einbezug weiterer Angaben (beispielsweise Blutdruck der Schwangeren und Ultraschallbefunde) kann das Präeklampsie-Risiko berechnet werden.
Bei diesen Untersuchungen handelt es sich um Leistungen unseres Partnerlabors MVZ Martinsried GmbH. Derzeit arbeiten wir daran, die Anforderung für Sie zu optimieren und möglichst unkompliziert zu gestalten. Sobald dies gelungen ist, informieren wir Sie.
IGeL-Leistung: Messung sFlt-1 und PlGF in der 20. bis 23. SSW
Die Messung von PlGF und die Ermittlung des sFlt-1/PlGF-Quotienten zur Präeklampsie-Bestimmung zwischen der 20. und 23. SSW ist eine IGeL-Leistung (Selbstzahler-Leistung), die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Zeitraum für die Untersuchung: SSW 20+0 – 23+6
Untersuchungsmaterial: Serum
Für die Auswertung und korrekte Abrechnung ist die Angabe der SSW der Patientin unbedingt erforderlich.
Parameter und Kosten für die Schwangere
PlGF (IGeL): 27,98 €
sFlt-1 und PlGF inkl. Quotient (IGeL): 55,96 €
PlGF (privat versichert): 32,18 €
sFlt-1 und PlGF inkl. Quotient (privat versichert): 64,36 €
Für jeden Auftrag fällt zusätzlich eine Material- und Versandpauschale an.
Kassenärztliche Leistung: Messung sFlt-1 und PlGF ab der 24. SSW
Seit dem 1. Oktober 2019 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Bestimmung des Einzelparameters PlGF und des sFlt-1/PlGF-Quotienten ab der 24. SSW +0, wenn mindestens EINES der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- fetale Wachstumsstörung
- neu auftretender oder bestehender Hypertonus bei der Mutter
- auffälliger dopplersonografischer Befund
- weitere organische oder labordiagnostische Untersuchungsbefunde, die mit einer Präeklampsie assoziiert sind und keiner anderen Ursache zugeordnet werden können
Zeitraum für die Untersuchung: ab SSW 24+0
Untersuchungsmaterial: Serum
Für die Auswertung und korrekte Abrechnung ist die Angabe der SSW der Patientin unbedingt erforderlich.
PlGF: EBM-Ziffer 32362
sFlt-1/PlGF-Quotient: EBM-Ziffer 32363
KBV und GKV-Spitzenverband haben festgelegt, dass die neuen Präeklampsie-Marker für zunächst zwei Jahre extrabudgetär vergütet werden. Die Leistungen gehen folglich nicht ins Arztbudget.
Die Gebührenordnungsposition ist höchstens dreimal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 32362 und 32363 sind am Behandlungstag nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Allgemeine Hinweise
Schriftliche Anforderung der Untersuchung: Diese Untersuchungen erfolgen in unserem IMD Labor in Pasewalk. Wir bitten Sie, unseren IMD-Greifswald-Anforderungsschein „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ zu nutzen und die Parameter darauf zu vermerken. Wird eine IGeL-Leistung angefordert, bitte die entsprechende Unterschrift der Patientin nicht vergessen. Um eine eindeutige und möglichst einfache Anforderung der Untersuchungen zu gewährleisten, wird unser IMD-Greifswald-Anforderungsschein derzeit angepasst. Sobald dieser fertig ist, bekommen Sie ihn mit entsprechenden Hinweisen in Ihre Praxis.
Hinweis für unsere Order-Entry-Nutzer: Die entsprechenden Präeklampsie-Untersuchungen sind im Order-Entry-System hinterlegt.
Bitte legen Sie den Zeitpunkt der Blutentnahme möglichst nah an den Zeitpunkt der Probenabholung durch unseren Laborkurier, da die Probe nur eine gewisse Zeit stabil ist.
Auswertung/Interpretation des sFlt-1/PlGF-Quotienten
Bitte klicken Sie auf die Grafik, um diese als Vollbild zu sehen.
Aus: Roche Diagnostics: ElecsysT sFlt-1 / PlGF Biomarker zur Diagnose und Vorhersage der Präeklampsie
Hier gibt es die Labor-Information als pdf-Dokument zu lesen.