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Arztpraxen: IMD Labor Greifswald führt Coronavirus-Test ein - Hygiene-Hinweise für Patienten

Arztpraxen: IMD Labor Greifswald führt Coronavirus-Test ein - Hygiene-Hinweise für Patienten

IMD Labor Greifswald implementiert PCR-Diagnostik für neuartiges Coronavirus, um schnelle Befundlaufzeiten zu gewährleisten.


Neuartiges Coronavirus (Krankheit: COVID-19 / Virus: SARS-CoV-2)


Unser  IMD Labor Greifswald hat die SARS-CoV-2-PCR erfolgreich validiert und  implementiert, sodass wir das neuartige Coronavirus (Krankheit: COVID-19  / Virus: SARS-CoV-2) nachweisen können. Für die  differentialdiagnostische Abklärung sollte die Untersuchung auf  Influenza immer parallel erfolgen.


Hinweise für Praxen


Direkter Erregernachweis

  • Nukleinsäure-Nachweis mittels RT-PCR
  • Der Test wurde im Eilverfahren CE-IVD zertifiziert.


Untersuchungsmaterial

  • Nur  EINEN trockenen Rachenabstrich ohne Transportmedium für Corona und  Influenza-Diagnostik (roter oder orangefarbener Deckel - siehe Foto)  verwenden. Hintergrund: sparsamer Umgang mit Abstrichsystemen (da Lieferengpässe absehbar)



Beauftragung

  • wie gewohnt eine Laborüberweisung (Muster 10)
  • Überweisungsschein mit Auftrag „Coronavirus-19-PCR“ UND „Influenza-PCR“
  • Wir bitten auf dem Schein um folgende Informationen: Symptome, Symptombeginn, Risikogebiet
  • Fälle,  bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem  SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sind mit der Ziffer 88240 zu  kennzeichnen. Dies ist wichtig für die Erstattung der Behandlungskosten.  Beachten Sie auch die Ausnahme-Kennziffer 32006 (V.a. meldepflichtige  Erkrankung)
  • Order-Entry-Praxen benutzen bitte das Kürzel COV19-A


Lagerung und Transport der Probe

  • Zwischenlagerung bei 2 bis 8 °C (Kühlschrank)
  • Rachenabstrich in eine IMD-Labor-Tüte legen. Bitte NICHT den Anforderungsschein in die Probentüte packen. 
  • Unsere Kurierfahrer holen die Probe bei Ihnen ab.


Befundübermittlung

  • Grundsätzlich: spätestens am Folgetag der Probeneinsendung
  • positive Befunde vorab telefonisch
  • negative Befunde vorab per Fax


Meldepflicht

  • Arztmeldepflicht: Wenn der Patient die Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) erfüllt (begründeter Verdachtsfall),  hat eine sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu  erfolgen. Die Behörde koordiniert mit Ihnen das weitere Vorgehen
    Coronavirus-Falldefinition im Internet: www.rki.de/ncov
  • Labormeldepflicht (§ 7 IfSG): namentliche Meldung bei direktem oder indirektem Nachweis, soweit er auf eine akute SARS-CoV-2-Infektion hinweist


Wir danken für Ihre Unterstützung.


Hier gibt es unsere Coronavirus-Hinweise für Praxen als pdf-Dokument zu lesen.


Weiterführende Informationen


Der Link zur Internetseite des Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGUS): https://www.lagus.mv-regierung.de/

LAGUS-Telefonzentrale: 0381 331 59 000

Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zum neuartigen Coronavirus: www.rki.de/ncov

Internetseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO): https://www.who.int/

Youtube-Kanal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Coronavirus: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy&app=desktop

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