MRSA-Sanierung in der PraxisMöglichkeiten der MRSA-Sanierung ambulanter Patienten
Die MRSA-Eradikationstherapie ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ambulant abrechenbar.
Gerade für Patienten, die immer wieder stationär aufgenommen werden müssen, besteht ein hohes Risiko, mit MRSA kolonisiert zu werden und eines Tages eine Infektion durch diesen schwer zu behandelnden Erreger zu bekommen. Gleichzeitig ist jedoch bei immer kürzeren Krankenhausverweildauern eine vollständige Eradikationstherapie beim mit MRSA kolonisierten Patienten im stationären Bereich allein nicht möglich.
Aus diesem Grund wurde in der vertragsärztlichen Versorgung die Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) gemäß § 87 Abs. 2a SGB V getroffen. (siehe Ablaufschema)
Was muss der abrechnende Arzt nachweisen?
Der niedergelassene Arzt muss bei der KV MV einen entsprechenden Antrag zur Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Leistungen gemäß der oben genannten Vergütungsvereinbarung bei der KV MV stellen und die fachliche Qualifikation entsprechend vorweisen.
In der Regel geschieht dies durch Unterschrift bestätigtes Studium des von der KV MV zur Verfügung gestellten Informationsmaterials zu MRSA.
Für welche Patienten gilt diese Regelung?
Die Leistungen sind nur bei Risiko-Patienten für eine/mit einer MRSA-Kolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11-13 Monate) nach Abschluss der Eradikationstherapie berechnungsfähig.
Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär behandelt worden sein (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:
- mit positivem MRSA-Nachweis in der Anamnese
und/oder Patient mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren:
- chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1),
- Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten,
- liegende Katheter (z.B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde),
- Dialysepflichtigkeit,
- Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen.
Welche Leistungen erbringt das IMD Greifswald in diesem Rahmen für Sie?
Bei Anforderung im Rahmen dieser KV-Vereinbarung wird nur auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von MRSA untersucht, d.h. dass
- kein Antibiogramm erstellt wird und
- Begleiterreger nicht berücksichtigt werden.
Diese mikrobiologischen Untersuchungen eignen sich also nur zur Klärung der Frage, ob eine MRSA-Besiedlung vorliegt oder ob ein Sanierungsversuch erfolgreich war.
Die Abrechnungsnummern 86780 (Bestätigung) und 86781 (Ausschluss einer MRSA-Besiedlung) sind nur 2x je Behandlungsfall (je Quartal) abrechenbar. Deshalb empfiehlt sich die Entnahme kombinierter Nasen / Rachenabstriche, wenn zusätzlich weitere Regionen (Achsel, Leiste, Wunden etc.) untersucht werden sollen.
Wenn es sich um eine behandlungspflichtige Infektion mit MRSA handelt, ist eine Untersuchung auf E+R angezeigt.
Prästationäre Screening-Untersuchungen sind ebenfalls nur unter den genannten Voraussetzungen möglich.
Was muss zur Kennzeichnung auf dem Überweisungsschein vermerkt werden?
Bitte geben Sie deutlich auf dem Überweisungsschein an, dass es sich um eine entsprechende Untersuchung handelt: „MRSA-Patient“.
Literaturhinweise
www.kvmv.info/aerzte/25/20/Qualitaetssicherung_aktuell_/MRSA_neue_Leistungen/index.html
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
Ihr Team des IMD Labor Greifswald
Telefonzentrale des IMD Labor Greifswald: +49 3834 8193 0
Stand: Juli 2013
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Hier gibt es die Labor-Information als pdf-Dokument.

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