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Vorgehen COVID-19-Verdacht - Testkriterien
IMD Greifswald bietet neben RT-PCR-Test auch Antikörpernachweis auf SARS-CoV-2 an
Entlassungs-Screening aus der Isolierung
1. Vorgehen COVID-19-Verdacht - Testkriterien
Wir bitten Sie, die aktualisierten Hinweise in Bezug auf die Abstrichnahme des neuartigen Corona-Virus (COVID-19 / SARS-CoV-2) zu beachten – das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Flussschema überarbeitet (Stand: 11. Mai 2020).
Diagnostik bei Verdachtsfällen gemäß RKI veranlassen:
Akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere und /oder Verlust von Geruchs-/ Geschmacksinn bei ALLEN Patienten
Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn UND jegliche mit COVID-19 vereinbaren Symptomen
Klinischen oder radiologischen Hinweisen auf eine Pneumonie UND Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in Pflegeeinrichtung/Krankenhaus
Untersuchungsmaterial SARS-CoV-2 PCR:
Naso-/Oropharyngealabstrich (trockener Abstrichtupfer, ohne Transportmedium) UND Sputum/Trachealsekret/BAL
Arztmeldepflicht
Bitte beachten Sie die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes - und melden Sie nach den Richtlinien gemäß des Paragraphen 6 an das zuständige Gesundheitsamt.
2. IMD Greifswald bietet neben RT-PCR-Test auch Antikörpernachweis auf SARS-CoV-2 an
Indikation/ Aussagekraft
SARS-CoV-2-RNA (PCR):Direkter Erregernachweis, hinweisend auf eine akute Virusinfektion (symptomatisch, asymptomatisch)
Antikörper-Test: Nachweis einer immunologischen Auseinandersetzung (Kontakt) mit dem Virus; auch bei Verdacht auf stattgehabte Infektion mit zeitlichem Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik (ohne erfolgten Direktnachweis in der akuten Phase)
Was wird getestet?
SARS-CoV-2-RNA (PCR): RNA-Direktnachweis: gleichzeitige Detektion und Erkennung von 3 Zielgenen, die für SARS-CoV-2 spezifisch sind (E-Gen, RdRP-Gen, N-Gen)
Antikörper-Test: Indirekter Virusnachweis mittels IgG-Bestimmung (gerichtet gegen S1- und S2-Domänen des SARS-CoV-Spike-Proteins).
Virusspezifische Antikörper sind bei ca. 95 % d. F. ab der zweiten Woche nach Infektionszeitpunkt nachweisbar.
Zum Nachweis einer Serokonversion in der akuten Phase der Infektion bitte Serumpaar mit 7 bis14-tägigem Abstand einsenden. Die zweite Probe sollte nicht vor der dritten Woche nach Symptomeintritt entnommen werden.
SARS-CoV-2-RNA (PCR): „Coronavirus- PCR“ oder “SARS-CoV-2-RNA”
Antikörper-Test: „Coronavirus-IgG
Abrechnung
SARS-CoV-2-RNA (PCR): GKV: EBM-Ziffer 32896; extrabudgetär: 59 Euro
IGeL-Leistung: GOÄ-Ziffern (4780, 4782, 4783, 4785): 128,23 Euro
Privatpatient: GOÄ-Ziffern (4780, 4782, 4783, 4785): 147,46 Euro
(IGeL zzgl. Versandkostenpauschale 2,60 Euro pro Auftrag, PKV 4,70 Euro pro Auftrag)
Antikörper-Test: GKV (nur bei Verdacht auf Infektion): EBM-Ziffer 32641: 11,10 Euro - Ausnahmeziffer 88240 eintragen (extrabudgetäre Leistung) im AIS und auf dem Überweisungsschein
IGeL-Leistung (z. B. zur Prüfung der Immunität): IgG-AK – GOÄ-Ziffer (4400): 17,49 Euro
Privatpatient: IgG-Ak – GOÄ-Ziffer (4400): 20,11 Euro
(IGeL zzgl. Versandkostenpauschale 2,60 Euro pro Auftrag, PKV 4,70 Euro pro Auftrag)
1) Patienten mit schwerem COVID-19-Verlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit)
Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit (definiert als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung)
PLUS
Frühestens 10 Tage nach Symptombeginn
PLUS
PCR-Untersuchung (negatives Ergebnis oder hoher Ct-Wert, der mit Nicht-Anzüchtbarkeit von SARS-CoV-2 einhergeht, siehe Hinweise*)
2) Patienten mit leichtem COVID-19-Verlauf (ohne Sauerstoffbedürftigkeit)
Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit (definiert als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung)
PLUS
Frühestens 10 Tage nach Symptombeginn
3) Personen mit asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion
Frühestens 10 Tage nach Erstnachweis des Erregers
4) Besondere Personengruppen
a) Immunsupprimierte Personen Eine zeitlich verlängerte Ausscheidung von vermehrungsfähigem Virus kann bestehen bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder unter immunsupprimierender Therapie. Hier muss eine Einzelfallbeurteilung erfolgen, ggf. mit Hilfe einer Virusanzucht. Weiterhin können schwere Krankheitsverläufe mit einer länger andauernden Virusausscheidung einhergehen.
b) Medizinisches Personal Zur Entisolierung und Aufhebung des Tätigkeitsverbots von medizinischem Personal gelten dieselben oben genannten Kriterien.
In Situationen mit akutem Personalmangel kann bei leichtem Verlauf eine Verkürzung der 10-tägigen Isolationsdauer im Einzelfall erwogen werden – nach Erreichen von 48 Stunden Symptomfreiheit und Vorliegen von zwei negativen PCR-Untersuchungen im Abstand von mindestens 24 Stunden. Im Falle einer Verkürzung der Isolierungsdauer auf weniger als 10 Tage wird von der Anwendung des hohen Ct-Wertes als Kriterium abgeraten.
c) Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen Zur Entisolierung von Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen sind unabhängig von der Krankheitsschwere immer folgende drei Kriterien anzuwenden:
Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit (definiert als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung)
PLUS
Frühestens 10 Tage nach Symptombeginn
PLUS
PCR-Untersuchung (negatives Ergebnis oder hoher Ct-Wert, der mit Nicht-Anzüchtbarkeit von SARS-CoV-2 Viren einhergeht)"
Material
1 trockener Abstrich-Tupfer dick (Artikel- Nr. 552C) für den Oropharynx (Rachen)
1 trockener Abstrich-Tupfer dünn (Artikel- Nr. 553C) für den Nasopharynx (Nasenrachen)
Durchführung
Unmittelbar aufeinander folgende Abstrichnahme aus dem Rachen und Nasenrachen unter Verwendung vollständiger persönlicher Schutzausrüstung gemäß hausinternen Vorgaben
Entnahmetechnik Nasopharynx:
Anforderung per Schein
Entnahmeort: Nasenabstrich und RachenabstrichUntersuchungsanforderung: SARS-CoV2 RNA und Entlassungsscreening unter Diagnose vermerken
Anforderung elektronisch
Analog der üblichen mikrobiologischen Untersuchungen in ihrem Haus