Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19 - Coronavirus Disease 2019)
- Informationen für Patienten und Urlauber
1. PCR-Tests - Bin ich derzeit mit SARS-CoV-2 infiziert?
|
Der Goldstandard für den Nachweis einer frischen SARS-CoV-2-Infektion ist der Direktnachweis der Virus-RNA mittels RT-PCR aus Nasopharynx- und/ oder Rachenabstrichen.
Mit dieser Technik (Polymerase-Ketten-Reaktion) erfolgt der direkte Nachweis des Erregers – und damit der Nachweis einer akuten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus.
Diese Technik ermöglicht es, Personen bereits nach wenigen Tagen ihrer Infektion zu identifizieren – häufig bereits vor dem Einsetzen der typischen Krankheitssymptome. Mögliche Infektionsketten können somit frühzeitig unterbrochen werden.
Alle wichtigen Informationen
- symptomatisch:
Bitte suchen Sie einen Arzt auf oder kontaktieren Sie die 116117. Dort erhalten Sie Informationen, wie Sie sich verhalten sollen.
- Bei Wunschtestungen:
Bei Wunschtestungen wird Ihnen die Untersuchung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Es ist keine zusätzliche Anmeldung über den Hausarzt nötig. Sollte die Wunschtestung für eine Reise sein, so benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass oder Ausweis.
|
2. Antikörper-Test – Habe ich bereits eine COVID-19-Erkrankung durchlebt?
|
- Der Nachweis der Antikörper im Blut weist eine Reaktion des Immunsystems auf einen bereits erfolgten Viruskontakt nach. Heißt konkret: Sind spezifische Antikörper gegen SARS-CoV-2 vorhanden, ist der Patient bereits gegen das neuartige Coronavirus gewappnet.
- Wir fokussieren uns bei unseren Antikörper-Tests auf den Nachweis der Antikörper desTyps IgG. Mit diesen können insbesondere überstandene (durchgemachte) Infektionen nachgewiesen werden. Wichtig zu wissen: Die in diesem Test nachgewiesenen Antikörper treten durchschnittlich frühestens zehn bis 14 Tage nach der Infektion auf. Es gibt zudem Fälle, bei denen die Antikörper erst fünf bis sechs Wochen nach der Infektion nachweisbar sind.
- Für den Antikörper-Test wird eine Blutentnahme benötigt. Die Anforderung ist eine IGeL-Leistung.
|
4. Hygiene-Tipps für Patienten
|
|
|
|